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Neuigkeiten
Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie
Ärztliche Fernbehandlung, elektronische Bescheinigung
Die Änderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 für die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beschlossen hat, sind nun in Kraft getreten. Demnach kann die Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch per Videosprechstunde festgestellt werden. Als Voraussetzung für derartige Krankschreibungen gilt insbesondere, dass die oder der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Ebenso wurde beschlossen, dass die AU-Bescheinigung der Krankenkasse ab 01. Januar 2021 digitalisiert und elektronisch übermittelt wird.
2020-07-16-Pressemitteilung-Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinie.pdf
(264 KB)
2020-10-01-Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinie.pdf
(349 KB)
2020-10-06-Beschluss-Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinie.pdf
(229 KB)
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